Weiter gilt es zu prüfen, ob die von Dr. med. E.________ gestellte Diagnose angesichts des erhobenen Psychostatus fachlich vertretbar ist und welche Auswirkungen die Diagnose auf die Risikoeinschätzung hat. Es muss fachärztlich geklärt werden, ob das Risiko der Selbstgefährdung lege artis abgeklärt wurde und die richtigen Schlussfolgerungen getroffen wurden. Weiter muss beurteilt werden, ob das Risiko des Entweichens lege artis abgeklärt wurde und die richtigen Schlussfolgerungen gezogen wurden. Dass der Gutachter gestützt auf die vorliegenden Unterlagen und Befunde zu einem anderen Ergebnis als Dr. med. E.________ gelangt resp. diese anders interpretiert, ist denkbar.