StPO ein psychiatrisches Gutachten einzuholen. Dieses hat sich insbesondere zu den Fragen zu äussern, ob die klinikinternen Beurteilungs- und Massnahmenrichtlinien und das Suizidalitätskonzept sowie die den jeweiligen Suizidalitätsstufen beigeordneten Sicherheitsmassnahmen nach dem allgemeinen fachlichen Wissensstand vertretbar sind oder nicht. Weiter gilt es zu prüfen, ob die von Dr. med. E.________ gestellte Diagnose angesichts des erhobenen Psychostatus fachlich vertretbar ist und welche Auswirkungen die Diagnose auf die Risikoeinschätzung hat.