Laut des Stufenschemas der N.________(Privatklinik) wäre es bei Herrn A.________ mit einer Suizidalitätseinstufung auf vertragsfähig möglich gewesen, dass er unmittelbar die Ausgangsregelung C* (freier Ausgang auf dem Areal alleine, auf 30min beschränkt) hätte bekommen können, jedoch entschied ich mich aufgrund des Suizidversuches am 21.4. und des psychotischen Zustandsbildes (das deutlich rückläufig war) den Ausgang noch auf der Stufe B* zu lassen - Herr B.________ war damit auch einverstanden.