Damit Herr B.________ mehr Möglichkeiten hatte, sich zu beschäftigen, wurde ihm ermöglicht, dass er am stationsinternen Therapieprogramm (Atelier) ab Montagnachmittag würde teilnehmen können. Die Ausgangsregelung wurde von Stufe A auf die Stufe B* (Ausgang Areal max. 30' in Begleitung von Pflege oder Besuch) gesenkt. Dies bedeutete gemäss den damals gültigen internen Regelungen, dass Herrn A.________ ermöglicht wurde, dass er auf dem Areal in Begleitung spazieren gehen und sich auch alleine in dem geschlossenen Garten des O.________(Abteilung) aufhalten durfte […]. Laut des Stufenschemas der N.________(Privatklinik) wäre es bei Herrn A.___