_ wünschte sich mehr Bewegungsfreiheit, da es ihm fehle, sich an der frischen Luft bewegen zu können. Wir sahen keinen Anhalt seinen Bewegungsspielraum weiterhin auf die Station zu beschränken, da wir so die Mitwirkung bezüglich Behandlung insbesondere der Medikamenteneinnahme und die bisherigen Behandlungserfolge gefährden würden. Hätte Herr B.________ zu dem Zeitpunkt austreten wollen, hätten wir keine Möglichkeit gehabt, ihn weiter zu behandeln und mit der medikamentösen Einstellung fortzufahren. Damit Herr B.