Weiter hielt Dr. med. E.________ im Gedächtnisprotokoll hinsichtlich der Rückstufung der Suizidalität von der Stufe 2 auf die Stufe 1 Folgendes fest: In einer Fallbesprechung mit Dr. med. F.________ (Ärztlicher Direktor) entschieden wir uns, die Ausgangsstufe anzupassen. Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Suizidalitätseinschätzung von einer zwei (bedingt vertragsfähig) auf eine eins (vertragsfähig) gesenkt. Herr B.________ wünschte sich mehr Bewegungsfreiheit, da es ihm fehle, sich an der frischen Luft bewegen zu können.