für diese Zeit ist der Patient vertragsfähig. Als Massnahme für die Suizidalität Stufe 2 ist in den Richtlinien vorgesehen, dass der Ausgang auf die Stufe B* zu begrenzen ist, d.h. Arealausgang nur in Begleitung, wobei der Aufenthalt allein im geschlossenen Garten gestattet ist (Unterlagen N.________(Privatklinik) 4.7; vgl. die überzeugenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft in Ziff.