durch die N.________(Privatklinik) lege artis erfolgt sei. Nur eine fachärztliche Analyse des Verlaufs des Aufenthalts mit Abklärungen zur gewählten Therapie vermöge den Fall umfassend abzuklären. Durch die beantragte Edition der Dienstpläne, der Agenda von Dr. med. E.________ und dessen Einvernahme sei zu überprüfen, ob es diesem überhaupt möglich gewesen sei, den Patienten korrekt und integral zu erfassen. Die Staatsanwaltschaft habe die Darstellung des Personals der N.________(Privatklinik) zu unkritisch gewürdigt. Es sei noch längst nicht alles abgeklärt.