Es sei nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, zur Frage Stellung zu nehmen, ob der Therapiezweck (Schutz des Patienten) mit der Gartenanlage, wie sie im Zeitpunkt des Entweichens bestanden habe, lege artis erfüllt werden könne. Diese Beurteilung könne nach Abnahme der Beweise einzig ein fachlich versierter Gutachter und letztlich ein Gericht fällen. Die Staatsanwaltschaft masse sich Fachwissen an, wenn sie davon ausgehe, dass kein akutes Suizidrisiko bestanden habe bzw. indem sie ohne fachärztliche Abklärung davon ausgehe, dass die Behandlung von A.________ sel. durch die N.________(Privatklinik) lege artis erfolgt sei.