und B.________ (Strafkläger/Beschwerdeführer; nachfolgend: Beschwerdeführer), wurden abgewiesen. Hiergegen erhoben die Beschwerdeführer am 16. August 2018 Beschwerde. Sie beantragten das Folgende: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 27. Juli 2018 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung fortzuführen. 3. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, die privatklägerischen Beweisanträge abzunehmen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -