Zur Abklärung dieses aussergewöhnlichen Todesfalls wurde am 4. Mai 2017 eine Strafuntersuchung eröffnet. Nachdem eine polizeiliche Einvernahme der an diesem Abend zuständigen Pflegefachfrau erfolgt war, die Patientenunterlagen von A.________ sel. bei der N.________(Privatklinik) ediert worden waren und die Gedächtnisprotokolle der involvierten Personen der N.________(Privatklinik) eingegangen waren, stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren betreffend den aussergewöhnlichen Todesfall ein. Die Beweisanträge der Eltern von A.________ sel., D.________ und B._____