1. Am 21. April 2017 sprang A.________ sel. in den K.________(See). Gestützt auf die Gesamtumstände war anzunehmen, dass er dies in suizidaler Absicht getan hatte. Aufgrund dessen wurde er mit ärztlich verordneter fürsorgerischer Unterbringung vom L.________(Spital) in die M.________(Psychiatrische Universitätsklinik) eingewiesen. Am 28. April 2018 erfolgte eine Überweisung von der M.________(Psychiatrische Universitätsklinik) in die geschlossene Akutstation der N.________(Privatklinik) (O.________(Abteilung) Dort wurde A.________ sel. wegen psychischer Störung und Selbstgefährdung im Sinne von Art.