3. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin - dem Straf- und Zivilkläger (direkt) - dem Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin D.________ (mit den Akten) Bern, 12. November 2018 Die Präsidentin: