6. 6.1 Zunächst ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin, welche das Mandat am 18. Oktober 2018 übernommen hat, erst mit Wirkung ab 22. Dezember 2016 (Zeitpunkt der Gesuchseinreichung) als amtliche Rechtsbeiständin des Privatklägers eingesetzt worden ist. Der bis dahin angefallene Aufwand belief sich auf rund 6 Stunden.