Die Strafuntersuchung, welche am 10. Oktober 2016 wegen Raubes gegen unbekannte Täterschaft eröffnet worden war, wurde am 8. März 2017 auf den Beschuldigten ausgedehnt, der zwischenzeitlich als mutmasslicher Täter hat ermittelt werden können. Da im Rahmen der Beweiswürdigung schliesslich nicht hat nachgewiesen werden können, dass der Beschuldigte den Privatkläger nicht nur verletzt, sondern auch bestohlen hatte, teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien am 14. Mai 2018 mit, dass der angezeigte Sachverhalt neu unter dem Tatbestand der einfachen Körperverletzung gewürdigt werde.