Ab 18. Oktober 2016 liess sich der Privatkläger im Strafverfahren durch die Beschwerdeführerin vertreten. Mit Verfügung vom 29. Dezember 2016 wurde dem Privatkläger die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und die Beschwerdeführerin als dessen amtliche Rechtsanwältin bestellt (mit Wirkung ab Zeitpunkt der Gesucheinreichung, d.h. ab 22. Dezember 2016). Die Strafuntersuchung, welche am 10. Oktober 2016 wegen Raubes gegen unbekannte Täterschaft eröffnet worden war, wurde am 8. März 2017 auf den Beschuldigten ausgedehnt, der zwischenzeitlich als mutmasslicher Täter hat ermittelt werden können.