3. Sachverhaltsmässig lässt sich den Akten was folgt entnehmen: Am 8. Oktober 2016 kam es zwischen 02.00 und 04.00 Uhr auf dem Vorplatz der Reithalle zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger. Dabei soll der Beschuldigte dem Beschwerdeführer mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen, ihn zu Boden gedrückt und dort weiter auf ihn eingeschlagen haben. Zudem soll ihm eine Uhr sowie das Portemonnaie entwendet worden sein. Das Portemonnaie wurde gleichentags bei den Aussentoiletten des Reithallenvorplatzes aufgefunden und am 12. Oktober 2016 dem Beschwerdefüh-