1. Am 7. August 2018 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) einen Strafbefehl, in welchem dieser wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil von B.________ (Straf- und Zivilkläger; nachfolgend: Privatkläger) schuldig erklärt wurde. Die amtliche Entschädigung der Rechtsvertreterin des Privatklägers, Rechtsanwältin C.________, wurde mittels separater Verfügung (ebenfalls vom 7. August 2018) auf CHF 1'824.20 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Gegen diese Verfügung erhob Rechtsanwältin C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 16. August 2018 Beschwerde.