4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin F.________ (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach, 3001 Bern - der Kantonspolizei Freiburg, Büro Waffen und Sprengstoff, Postfach, 1701 Freiburg Bern, 2. Oktober 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: