(Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie). Dass sich in diesen im Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis 14. September 2018 keine Befunde ergaben, die den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen einschränken würden, schliesst eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ebenfalls nicht aus, zumal sowohl die Aussagen der Tochter als auch diejenigen des Beschwerdeführers selber ein anderes Bild zeichnen. Eine Gefährdung für die Sicherheit der Menschen ist zu bejahen.