Insbesondere kann er nicht beurteilen, ob der Beschwerdeführer jeweils seine Waffen mit sich trägt oder nicht. Zudem sagt der Beschwerdeführer anlässlich seiner Einvernahme vom 29. März 2018 selber aus, dass er seit ca. 14 Jahren in Abständen von vier bis fünf Monaten Kokain konsumiere. Auch wenn der letzte Kokainkonsum tatsächlich im Sommer 2017 gewesen ist, bestätigen seine Aussagen zumindest einen regelmässigen Drogenkonsum. Abgesehen davon bestätigt der Vorfall vom 25. März 2018, dass er immer noch Drogen konsumiert. Ob es sich um einen chronischen Drogenkonsum handelt, ist vor diesem Hintergrund nicht entscheidend.