Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Beschlagnahme sind nicht alle Tat- und Rechtsfragen zu überprüfen; eine Beschlagnahme ist nur aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt sind (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 187 vom 3. Juli 2018 E. 6.1).