Daraus kann nun aber nicht abgeleitet werden, dass für ihn eine Kontaktherstellung geradezu unmöglich wäre. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Haftverlängerungsantrag ausgeführt, dass «E.________», der mutmassliche Zuhälter, habe identifiziert werden können und dass dessen Anhaltung und Befragung für den 26. Juli 2018 vorgesehen seien. Im Beschwerdeverfahren wird von der Staatsanwaltschaft nicht näher ausgeführt,