6 Tatbeständen ergangenen Rechtsprechung (insbesondere auch die Verurteilungen zum Nachteil von D.________ [Urteil des damaligen Kreisgerichts VI Signau- Trachselwald vom 29. Oktober 2010 im Verfahren PEN 10 38 sowie Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 11 14 +18 vom 22. Dezember 2011]) sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Tatvorwürfe zehn Jahre zurückliegen. Entscheidend ist weiter, ob die beschuldigte Person berechtigte Aussicht auf die Gewährung eines bedingten oder teilbedingten Strafvollzugs hat.