__» und dem Opfer gewinnen lassen (dazu nachfolgend E. 6.3). Ohne das Geschehene bagatellisieren und ohne das Urteil in der Sache vorwegnehmen zu wollen, ist gestützt auf eine summarische Würdigung derzeit davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von 1-2 Jahren drohen könnte. Dies v.a. mit Blick auf die bisher im Zusammenhang mit vorerwähnten