4 geäussert habe (Einvernahmeprotokoll vom 15. Mai 2018, Z. 72 ff.). Dass er sich erst im Nachhinein überlegt haben will, dass das Opfer zum Zweck der Prostitution von «E.________» gekauft worden ist, muss angesichts dessen als Schutzbehauptung bewertet werden. In diesem Zusammenhang weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass die Aufforderung von «E.________», dem Opfer vor der Reise den Pass abzunehmen, selbst bei einem naiven Menschen Misstrauen auslösen muss.