Der Beschwerdeführer räumte selber ein, dass «E.________» nur ihm vertraut (Einvernahmeprotokoll vom 15. Mai 2018, Z. 63, 72 und 434) und ihm von seinem Plan erzählt habe (Einvernahmeprotokoll vom 15. Mai 2018, Z. 69 ff.). Zudem war er sich bewusst, dass es sich beim Opfer um eine Prostituierte gehandelt hat (Einvernahmeprotokoll vom 15. Mai 2018, Z. 65 f., wonach sie bei «F.________» eine Prostituierte ansehen gingen). Ferner beschrieb er, dass seine damalige Freundin Vorbehalte gegen die von ihm beabsichtigte Unterstützung