4.5 Demgegenüber bestreitet der Beschwerdeführer den Vorwurf des Menschenhandels. Das Zwangsmassnahmengericht würde seine Aussagen nicht korrekt wiedergeben. Er habe das mutmassliche Opfer nur deshalb in die Schweiz gebracht, weil er seinem Freund «E.________» haben helfen wollen. Dass dieser das Opfer von «F.________» abgekauft haben könnte, habe er sich erst im Nachhinein überlegt. Ferner habe er dem Opfer auch nicht den Pass abgenommen, sondern es lediglich gebeten, ihm den Pass auszuhändigen. Dieser Bitte sei das Opfer nachgekommen.