[bestätigt anlässlich der Einvernahme vom 25. Juni 2018 Z. 131], auch zum Folgenden), dass das Opfer nicht freiwillig Sex haben wollte. Er glaube, es habe gar keinen Sex gewollt, sei ganz ruhig gewesen und habe nie gelacht. Er habe das Gefühl gehabt, dass es eher traurig gewesen sei. Ein weiterer Beteiligter gab zu Protokoll, dass der Beschwerdeführer gegenüber dem Opfer tätlich geworden sei (Einvernahmeprotokoll der Hauptverhandlung vom 19. Januar 2009 von I.________, Z. 45 ff.). 4.5 Demgegenüber bestreitet der Beschwerdeführer den Vorwurf des Menschenhandels.