_ wurde wegen Menschhandels (Phase 2 betreffend) und Förderung der Prostitution (Phase 1 betreffend) sowie mehrfachen Betrugs, Gehilfenschaft zur Veruntreuung, Fahrens trotz entzogenen Lernfahrausweises und einfacher Verkehrsregelverletzung durch Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit zu (u.a.) einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Die gegen den Beschwerdeführer geführte Strafuntersuchung stellte die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 24. September 2009 ein. Der Beschwerdeführer war seither im RIPOL zur Verhaftung ausgeschrieben. Am 19. April 2018 nahm die Staatsanwaltschaft das Verfah-