Im anschliessenden Strafverfahren hatten sich diverse Personen, so u.a. der damalige Partner der Schwester des Beschwerdeführers, G.________, zu verantworten. G.________ wurde wegen Menschhandels (Phase 2 betreffend) und Förderung der Prostitution (Phase 1 betreffend) sowie mehrfachen Betrugs, Gehilfenschaft zur Veruntreuung, Fahrens trotz entzogenen Lernfahrausweises und einfacher Verkehrsregelverletzung durch Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit zu (u.a.) einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.