4.3 Vorab ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das Opfer nicht nur im hier interessierenden Zeitraum (sogenannte Phase 1) Opfer von sexuellen Übergriffen geworden ist, sondern auch wenig später, als es erneut in die Schweiz verbracht worden ist (sogenannte Phase 2). In letztgenannter Phase wurde es am 28. Juni 2008 in verletztem Zustand von Anwohnern aufgefunden und ins Frauenhaus gebracht. Im anschliessenden Strafverfahren hatten sich diverse Personen, so u.a. der damalige Partner der Schwester des Beschwerdeführers, G.________, zu verantworten.