4. 4.1 Dem Beschwerdeführer wird zusammengefasst Menschenhandel (evtl. Gehilfenschaft) und Förderung der Prostitution vorgeworfen, dadurch begangen, dass er im Frühling 2008 D.________ (nachfolgend: Opfer) im Auftrag von «E.________», der das Opfer von «F.________» abgekauft habe, zwecks Prostitution von der Tschechischen Republik in die Schweiz gebracht haben soll. Vorgängig soll er dem Opfer den Reisepass abgenommen haben. Ferner soll der Beschwerdeführer das Opfer in der Schweiz zum Anschaffen aufgefordert haben. Gemäss Haftakten soll er es