4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller (unter Beilage einer Kopie des Protokolls der Hauptverhandlung vom 7. August 2018) - dem Gesuchsgegner (mit den Akten und unter Beilage einer Kopie des Schreibens vom 14. September 2018)