Das Protokoll der Hauptverhandlung vom 7. August 2018 enthalte keine Nennung eines Ausstandsgesuches. Sollte dem Obergericht des Kantons Bern eine andere Fassung des Protokolls vorliegen, bitte er darum, davon Kenntnis nehmen zu dürfen. 4. Der Beschwerdekammer liegen die vorinstanzlichen Akten, insbesondere das Protokoll der Hauptverhandlung vom 7. August 2018 vor. Diesem ist eindeutig zu entnehmen, dass der Beschuldigte selbstständig vorbrachte, er lehne das Gericht ab, da er es als befangen/voreingenommen erachte. Das Protokoll ist vom Gerichtspräsidenten und dem Gerichtssekretär unterzeichnet. Nichts deutet auf die Exis-