Augenscheinlich erschien ihr die Darstellung der Schwangerschaft als Folge eines Verbrechens in irgendeiner Hinsicht als aussichtsreiche Option. Am Schluss ihrer Einvernahme bei der Polizei wurde die Beschwerdeführerin darauf aufmerksam gemacht, dass die Sache zusammen mit einem Rapport der Staatsanwaltschaft zugestellt werde und dass das weitere Verfahren in deren Händen liege, was sie zur Kenntnis nahm (pag. 49, Frage 105 f.). Allerspätestens in diesem Zeitpunkt hätte ihr klar sein müssen, dass die Behörden dem von ihr geschilderten Sachverhalt mit aller Ernsthaftigkeit und den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln auf den Grund gehen werden.