Die polizeilichen Ermittlungen haben allerdings ergeben, dass die Beschwerdeführerin den Beschuldigten schon seit Längerem kennt. Das Verhältnis war auch intimer Art, tauschten die beiden via Whatsapp doch zahlreiche Nachrichten amourösen Inhalts aus (Textnachrichten, Sprachnachrichten, Bilder, u.a. Nacktaufnahmen der Beschwerdeführerin, siehe Extraktionsbericht Whatsapp Chat, pag. 130 ff., 139 ff.). In der Zeit der angeblichen Schändung trafen die beiden nicht in einer Wohnung in Paris aufeinander, sondern sie verabredeten sich in Marokko (was sich mit Textnachrichten und Reisedaten der beiden belegen lässt) und hatten dort ungeschützten Geschlechtsverkehr (pag. 91, Z. 265 ff.).