4 plizit darauf aufmerksam gemacht wurde, dass falsche Anschuldigungen und Irreführungen der Rechtspflege mit Freiheitsstrafe bestraft werden (pag. 40), bestätigte sie die Vorwürfe (pag. 41 f.). Des Weiteren bestätigte sie, dass sie der Beschuldigte am Ostersonntag 2017 (16. April 2017) in G.________ aufgesucht und mit einer Pistole bedroht habe (pag. 20, 5. Absatz; pag. 48). Die polizeilichen Ermittlungen haben allerdings ergeben, dass die Beschwerdeführerin den Beschuldigten schon seit Längerem kennt.