Das Migrationsamt leitete das entsprechende Schreiben der Beschwerdeführerin an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Anlässlich der polizeilichen Befragung vom 8. August 2018 gab sie an, mit einer Bekannten am 26. Dezember 2016 mit dem Auto nach Paris zu Freunden gefahren zu sein. Dort habe ihr ein Marokkaner namens «D.________» in der Privatwohnung dieser Freunde ein Getränk angeboten, welches K.O.-Tropfen enthalten habe, worauf sie ohnmächtig und vergewaltigt worden sei. Sie habe in der Folge erfahren, dass ein gewisser «E.________» in jener Nacht den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen habe. Dieser «E.________»