3 noch habe sie gegenüber der Polizei einen Namen erwähnt. Die Verbindung sei entgegen ihrem Wissen und Wollen über Umwege hergestellt worden. Sie habe unmissverständlich ihr Desinteresse an der Strafverfolgung kundgetan, weshalb sie auch nicht davon ausgegangen sei, dass es entgegen ihrem Willen zu einem Strafverfahren kommen würde.