___ sei erst nach Ausstellen des Passes nach Europa gekommen, wo der Beschwerdeführer sich seit 2008 aufhalte. Der Grund, warum ihn die Beschuldigte schlecht darstelle, sei, dass sie sonst riskiere, ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren. Sie solle für ihre Falschaussagen zur Rechenschaft gezogen werden und eine Entschädigung bezahlen. Es sei für seine Beziehung als Vater schädlich, wenn seine Ex-Frau der Tochter wider besseres Wissens erzähle, er sei nicht ihr Vater. Auch dafür sei die Beschuldigte zur Rechenschaft zu ziehen. Schliesslich bezichtige sie ihn fälschlicherweise, sie geschlagen zu haben.