Dabei ist der Prüfung der hypothetischen Zulässigkeit die Fehlerhaftigkeit der ursprünglichen Zwangsmassnahme, d.h. das Fehlen eines Durchsuchungsbefehls, zugrunde zu legen (konkrete Hypothesenbildung; zum Ganzen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 15 350 vom 22. Dezember 2015 E. 7.1).