4 würfe ausgedehnt (Ausdehnungsverfügung vom 16. April 2018). Die Frage, ob es sich bei den Arztzeugnissen um Fälschungen handelt, ist somit entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers sehr wohl Gegenstand der Strafuntersuchung. Die Anzeigerin hat sich zudem hinsichtlich der neuen Tatvorwürfe ebenfalls als Privatklägerin konstituiert.