Am 16. August 2018 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren, sistierte dieses jedoch mit Blick auf aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen im Zivilverfahren. Nachdem die Vergleichsverhandlungen gescheitert waren, wurde das Beschwerdeverfahren am 6. September 2018 wieder aufgenommen und den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Generalstaatsanwaltschaft und die Privatklägerin, vertreten durch Fürsprecherin D.________, beantragten je mit Eingaben vom 25. September 2018 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.