2 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 25. Juli 2018 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, Unterlagen zum Arztstempel (Nachtragsprotokoll der Kantonspolizei Bern vom 30. Mai und Einvernahmeprotokoll vom 06. April 2017) nicht an die Privatklägerschaft, C.________ AG, herauszugeben. 2. Unter o/e Kostenfolge.