22 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die stationäre therapeutische Massnahme wird um weitere zwei Jahre, d.h. bis am 7. Februar 2020, verlängert. 3. Der Beschwerdeführer geht in den Massnahmenvollzug zurück. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus Gerichtskosten von CHF 3‘000.00 und Kosten für das Gutachten von CHF 3‘555.00, ausmachend CHF 6‘555.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.