So hat er bereits eine namhafte Anzahl, teils unbegleiteter Ausgänge absolviert und soll demnächst in den offenen Vollzug übertreten. Wie er sich verhalten wird, sobald die Strukturen des Vollzugs wie Hausregeln sowie der Kontakt zu Betreuungspersonen und Therapeuten teilweise oder gänzlich wegfallen, kann kaum vorausgesehen werden. Umso wichtiger ist daher ein schrittweises Vorgehen, das zwangsläufig Geduld erfordert. Mit der Entlassung in die Freiheit zuzuwarten, bis er die nötige Stabilität erreicht hat, liegt schlussendlich im Interesse des Beschwerdeführers.