Demnach ist nicht auszuschliessen, dass einer der im Tatzeitpunkt relevanten Faktoren, wie beispielsweise soziale Desintegration oder das Leben in einer dysfunktionalen Beziehung, wieder auftreten könnten. Solange die Selbstkontrollmechanismen und die Abstinenz des Beschwerdeführers nicht dauerhaft gefestigt sind, geht von ihm folglich immer noch eine potentielle Gefahr, auch gegen Leib und Leben, aus.