eine Frage des Glücks, wie der Beschwerdeführer damit umgehen könnte. Aus all diesen Berichten ergibt sich für die Beschwerdekammer ein schlüssiges Gesamtbild und es sind keine Gründe ersichtlich, von diesen Meinungen abzuweichen. Auch die Kammer erachtet den derzeit noch vorhandenen schützenden Rahmen nach wie vor als notwendig, um den Verurteilten auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Die Gefahr, dass er mit einem sofortigen Wegfall dieses Rahmens überfordert und in alte Verhaltensmuster zurückfallen könnte, besteht fort. Die Weiterführung der stationären therapeutischen Massnahme wird daher als notwendig erachtet.