Dies gilt nicht nur für die Aufrechterhaltung der Abstinenz, sondern auch für den Umgang mit Druck und innerer Spannung, die sich nicht durch Aggressivität entladen sollten, und den Symptomen der Borderline-Störung insgesamt. Es gilt zudem zu bedenken, dass der Verurteilte sich seit zwölf Jahren im geschlossenen Vollzug befindet. Ein Leben ohne beratende und überwachende Begleitung ist er sich nicht mehr gewohnt. Dies macht es umso wichtiger, Lockerungen schrittweise, mit engmaschigen Kontrollen und professioneller Unterstützung, vorzunehmen.